LAPL Ausbildung nach EASA Vorgabe
Der LAPL (A) nach Part FCL
Die LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) Lizenz erlaubt es den Lizenzhalter Luftfahrtzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 Kg und maximal 3 Passagieren zu fliegen. Diese Ausbildung ist für jedermann offen, die älter als 16 Jahre sind.
Einschreibung an der Flugschule
Um sich bei der Flugschule einzuschreiben ist es notwendig bei unserem Büro des Aeroclub Bozen vorbeizuschauen um dort die notwendigen Formulare und die Anmeldung zur flugmedizinischen Tauglichkeitsprüfung für den LAPL auszufüllen. Eine flugmedizinische Tauglichkeitsprüfung wird einmal im Monat in den Räumlichkeiten des Aeroclub Bozen durchgeführt. Diese medizinische Kontrolle hat eine Gültigkeit von 60 Monaten bis das 40. Lebensjahr erreicht wird. Vom 40. Lebensjahr fortan verringert sich die Gültigkeit auf 24 Monate.
Normativa Medicina Aeronautica
Theoretischer Kurs
Der Kurs wickelt sich in Lehreinheiten, die am Abend stattfinden, ab. Ort des Kurses ist der Lehrraum des AeroClub Bozen, wo zwei Mal wöchentlich für jeweils 3 Stunden Unterricht stattfindet. Die Gesamtstunden sind 108
Die behandelten Bereiche sind:
- Luftfahrttechnische Regelungen,
- Generelle Informationen über Luftfahrtzeuge,
- Leistungen der Luftfahrtzeuge und Flugvorbereitung,
- Luftfahrtmedizin und Luftfahrt Psychologie,
- Meteorologie,
- Navigation,
- operative Prozeduren,
- Kommunikationen,
- Prinzipien der Aerodynamik
- und wer gute Englischkenntnisse besitzt kann auch den englischen Sprechfunk mitabsolvieren.
Zusätzlich ist vorgesehen vor und nach jedem Schulungsflug ein sog. Briefing (Besprechung des Flugprogrammes und verbesserungswürdige Manöver usw.) durchzuführen (Dauer ca. 1 Stunde).
Lernmaterial
Für die Ausbildung werden folgende Lehrmaterialien jedem Schüler ausgeteilt:
- Flughandbuch des Schulungsflugzeuges (Cessna 152 II)
- Theorie Lehrbuch „Teoria del volo“ von R. Trebbi,
- Navigationskarte,
- Zeichenlineal PJ-1,
- Rechenschieber CR-3 von Jeppesen Inc.,
- Quizbücher und weiteres Material zur Flugvorbereitung.
Praktische Ausbildung
Der Praktische Teil der Ausbildung beginnt ungefähr zwei Monate nach Beginn des Theoriekurses. Vorgesehen sind mindestens 30 Flugstunden.
Die Flugstunden werden, nach Vorgabe der europäischen Luftfahrtregelungen, in „doppio comando“ (Flug mit Lehrer an Bord) in Höhe von 24 Flugstunden und die restlichen 6 Flugstunden als „solista“ (Flugschüler allein an Bord mit Fluglehrer am Boden unter Verantwortung des Fluglehrers).
Nach einer gewissen Zeit der Grundausbildung mit dem Fluglehrer („doppio comando“) wird der Flugschüler nach einer internen Prüfung zum Alleinflug („Solista“) ermächtigt und darf fortan alleine unter Aufsicht und Verantwortung des Fluglehrers fliegen. Dabei erhält der Flugschüler einen eigene Flugschüler Lizenz (licenza di allievo pilota).
Die Ausbildung geht weiter mit den vertieften Ausbildungsteilen, wo Notverfahren und erweiterte Flugmanöver erlernt werden, bis man die volle Herrschaft über das Luftfahrtzeug in jeglicher Situation hat. Die letzte Phase der Ausbildung, welche nur mit positiv bestandener Theorieprüfung begonnen werden darf, schließt die Ausbildung ab. Dabei werden Navigation und Funknavigation anhand nationaler und internationaler Schulungsflüge (wie bspw. in die Schweiz, Österreich, Kroatien) erlernt. Ein wichtiger Teil ist der Überlandflug (auch „Cross Country“ genannt). Dabei werden mehrere aneinander gehängte Flüge verstanden die eine ins gesamte Flugdistanz von mindestens 80 Nautische Meilen (ungefähr 150 km) und Landungen an zwei verschiedenen Flughäfen beinhalten. Dieser „Cross Country“ Flug muss als Solist(alleine) geflogen werden (ohne Fluglehrer an Bord).
Die gesamte Ausbildung wird unter Aufsicht des Fluglehrers und des Direktors der Flugschule durchgeführt. Der Fluglehrer und der Direktor der Flugschule entscheiden je nach Fähigkeit und Einstellung des Flugschülers die jeweils geeignete Abänderung des Ausbildungsablaufes, um die gewünschten praktischen Standards zu erreichen.
Flugprüfungen
Bei Erreichen des notwenigen Wissenstandes, welches vom Ausbildungsplan vorgesehen ist, wird der Flugschüler (nach abgelegter interner Probe-Prüfung) einer:
- Theoretischer Prüfung in einer Niederlassung der ENAC, wo 164 Fragen über alle Theoriebereiche abzulegen sind. Um diese notwendige Prüfung positiv zu absolvieren, muss min 75% der Fragen der einzelnen Teilbereiche richtig beantwortet werden.
- Praktischer Prüfung welche mit einem Flug vom Flugplatz Bozen startet und zu einem anderen Flugplatz hinführt. Während dieses Fluges muss der Kandidat zeigen, dass er die Praktischen vom Flugprüfer abgefragten Flugmanöver fehlerfrei und sicher durchführen kann. Der Prüfer wird von der Luftfahrtbehörde ENAC sein, der nach erfolgten Prüfungsflug entscheidet, ob der Flugschüler die notwendigen praktischen Standards erreicht hat.
Nach positiven abschließen der praktischen Prüfung wird die Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge ausgestellt und die Ausbildung ist somit beendet.
Wem soll ich kontaktieren?
Das SEKRETARIAT des AeroClubs Bozen: +39 0471 250165
Den Fluglehrer ALEXANDER SASSO: +39 3408431783